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Vollständige Liste der Ansprechpartner der DLRG Ortsgruppe Attendorn e.V. findest du hier .
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Soweit nichts anderes angegeben wurde ist der Veranstalter die DLRG Ortsgruppe Attendorn e.V.
Alle Teilnahmevoraussetzungen sind vor Veranstaltungsbeginn zu erfüllen und am ersten Lehrgangstag unaufgefordert dem Veranstaltungsleiter nachzuweisen. Erfüllt der Teilnehmende nicht die Teilnahmevoraussetzungen, kann er nicht am Lehrgang teilnehmen. Die Kosten werden in diesem Fall nicht erstattet.
Die Teilnahmegebühren sind nach Erhalt der Rechnung und spätestens 14 Tage nach Veranstaltungsbeginn auf das Konto der DLRG Ortsgruppe Attendorn e.V. zu überweisen, wenn dieses nicht anders in der Ausschreibung angegeben ist.
Eine Abmeldung kann bis zu vierzehn Tage vor Veranstaltungsbeginn erfolgen. Anschließend ist eine Abmeldung nicht mehr möglich. Bei fristgerechter Abmeldung werden die gezahlten Gebühren (soweit nicht schon Gebühren an Dritte abgeführt wurden oder Materialien beschafft wurden) erstattet.
Im Krankheitsfall ist eine Erstattung der Lehrgangsgebühren auch bei kurzfristiger Abmeldung (welche jedoch in jedem Fall vor Lehrgangsbeginn erfolgen muss) möglich, wenn der Teilnehmende innerhalb von 3 Werktagen nach Lehrgangsbeginn ein ärztliches Attest vorlegt. Ohne ein ärztliches Attest oder bei Abmeldung nach Lehrgangsbeginn ist eine Erstattung nicht möglich und der Teilnehmende trägt die vollen Lehrgangsgebühren.
Eine Abmeldung hat schriftlich bei dem in der Ausschreibung angegebenen Verwalter bzw. Lehrgangsleiter zu erfolgen.
Eine Nichtteilnahme oder teilweise Nicht-Inanspruchnahme berechtigt nicht zu Ermäßigung oder Erstattung der Gebühren.
Die Veranstalter behalten sich vor Veranstaltungen auch kurzfristig abzusagen, wenn zu geringe Teilnehmerzahlen oder andere Umstände eine Durchführung nicht zulassen. In diesem Fall werden bereits bezahlte Gebühren zurück überwiesen. Weitergehende Ansprüche auf Schadensersatz sind ausgeschlossen, soweit sie nicht auf Vorsatz oder grobe Fahrlässigkeit zurückzuführen sind.
Alle anfallen Reisekosten (inkl. Fahrt- und Übernachtungskosten) sind von den Teilnehmenden selbst zu tragen.
Wir weisen darauf hin, dass Aufnahme, die während der Veranstaltung gemacht werden, zur internen und externen Öffentlichkeitsarbeit der Veranstalter (z.B. Homepage, Lehrgangsankündigungen, Presseberichte u.ä.) verwendet werden können. Die Teilnehmenden sind mit der Veröffentlichung einverstanden, wenn sie nicht spätestens bis zum Veranstaltungsbeginn schriftlich widersprochen haben. Bild-, Film- und Tonaufnahme durch Dritte, die nicht rein privaten Zwecken dienen, bedürfen der Zustimmung durch die Veranstalter.
Diese Bedingungen gelten für alle Veranstaltungen der DLRG Ortsgruppe Attendorn e.V.
In der Ausschreibung können ergänzende Regelungen genannt werden. Diese gelten zusätzlich zu den hier genannten Regelungen. Sind in der Ausschreibung abweichende Regelungen zu den Allgemeinen Seminarbedingungen genannt gelten die Bedingungen der Ausschreibung.
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